Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt für die Fahrausbildung seit dem 3. April ´22 keine Maskenpflicht, sowie Nachweispflicht eines Testes o.ä.
Unsere Fahrlehrer richten sich dementsprechend nach euch, ob der praktischen Unterricht von euch mit oder ohne Maske absolviert werden möchte.
Die selbe Regelung gilt für den Theorieunterricht.
Bei der theoretischen, sowie praktischen Prüfung muss jedoch eine Maske getragen werden, da der TÜV selbst diese Regelung zum Schutz der Mitarbeiter aufrecht erhält. Die Nachweispflicht entfällt jedoch trotzdem.