Hier findest du ein paar Informationen zu den Führerscheinklassen, die wir ausbilden.
Du benötigst für jede Fahrerlaubnis bestimmte Unterlagen und es gibt bestimmte Bedingungen.
Für diese Informationen kannst du uns jederzeit anrufen, eine Email senden oder einfach in eine unserer Filialen kommen.
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzung für Theorieprüfung:
6 Stunden Grundunterricht + Fahrstunde
Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Keine Sonderfahrten & keine praktische Prüfung erforderlich.
AM
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Voraussetzung:
12x Grundunterricht, 2x Theorieu. für Klasse AM, Fahrstunden
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h (sowie Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge).
B
Mindestalter: 17/18 Jahre
Theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Voraussetzung:
12x Grundunterricht, 2x Theorieu. für Klasse B, Fahrstunden
Kraftfahrzeuge mit einer zGm
von nicht mehr als 3,5t.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
BE
Mindestalter: 17/18 Jahre
Eine praktische Prüfung und Fahrstunden sind erforderlich.
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder
bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat
(abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).
A1
Mindestalter: 16 Jahre
Eine theoretische und praktische Prüfung ist erforderlich. Voraussetzung:
12x Grundunterricht, 4x Theorieu. für Klasse A1, Fahrstunden
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von max. 15kW. Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch AM.
A2
Mindestalter: 18 Jahre
Eine theoretische und praktische Prüfung ist erforderlich. Voraussetzung:
12x Grundunterricht, 4x Theorieu. für Klasse A2, Fahrstunden
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) von nicht mehr als 35 kW und einem
Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Einschluss: Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.
A
Mindestalter: 24 Jahre
Eine theoretische und praktische Prüfung ist erforderlich. Voraussetzung:
12x Grundunterricht, 4x Theorieu. für Klasse A, Fahrstunden
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein
B196
Mindestalter: 25 Jahre
Eine theoretische und praktische Ausbildung ist erforderlich.
Voraussetzung: (mind.)
4x á 90 Min. Theorieu. für die Klasse A/B196
5x á 90 Min. Fahrstunden
Mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B
Nur im Inland gültig
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von max. 15kW.
T
Mindestalter: 16 Jahre
Eine theoretische und praktische Prüfung ist erforderlich.
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 32 km/h und maximal 60 km/h.
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, jedoch maximal 60 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 25 km/h und maximal 40 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger mit mehr als 25 km/h und maximal 40 km/h.
* Theorieunterricht immer á 90 Minuten;
Anzahl der Fahrstunden variiert nach Leistung des Schülers; Anzahl der Sonderfahrten variiert je nach Fahrerlaubnis; bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6x Grundunterricht erforderlich.